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Newsletter und die DSGVO: Ein kurzer Überblick

03/09/2024

Im Zeitalter der digitalen Kommunikation sind Newsletter ein beliebtes Mittel, um Kundinnen und Kunden über Neuigkeiten, Angebote und andere relevante Informationen zu informieren. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich jedoch die Anforderungen an den rechtmäßigen Versand von Newslettern erheblich verändert. Unternehmen müssen nun strenge Richtlinien einhalten, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und hohe Bußgelder zu vermeiden.

Einwilligung und Transparenz
Möchte ein Unternehmen einen Newsletter versenden, benötigt es im Regelfall die Einwilligung des Empfängers. Denn Verantwortliche dürfen Newsletter nur dann versenden, wenn sie eine ausdrückliche, informierte und freiwillige Zustimmung der betroffenen Person erhalten haben. Dies erfolgt in der Regel durch das Double-Opt-In-Verfahren, bei dem der Empfänger nach der Anmeldung eine Bestätigungsmail erhält und den Link darin aktiv bestätigen muss.

Zusätzlich muss die Einwilligungserklärung transparent und verständlich formuliert sein. Der Empfänger muss klar darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden und wie häufig der Newsletter versendet wird. Ebenso muss ein Hinweis auf das Widerrufsrecht enthalten sein.

Ausnahme: Bestandskundenprivileg
Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel: Nach § 7 Abs. 3 UWG ist es Unternehmen unter bestimmten Bedingungen gestattet, E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung der Empfänger zu versenden, sofern es sich dabei um Bestandskunden handelt. Diese Regelung basiert auf der Annahme, dass Personen, die bereits in einer Geschäftsbeziehung stehen, vermutlich auch Interesse an ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen haben und über diese informiert werden möchten.

Dafür müssen jedoch diese Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Die E-Mail-Adresse des Empfängers wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung übermittelt.
  2. Die E-Mail-Werbung erfolgt für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen.
  3. Der Kunde darf der Nutzung der E-Mail-Adresse zu Werbezwecken nicht widersprochen haben.
  4. Der Kunde muss bei Erhebung der E-Mail-Adresse und bei jeder Verwendung sichtbar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Verwendung jederzeit widersprochen werden kann.

Rechte der Betroffenen
Empfänger von Newslettern haben nach der DSGVO mehrere Rechte, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Unternehmen müssen daher einfache und klare Möglichkeiten bieten, sich vom Newsletter abzumelden und sicherstellen, dass die Daten der Betroffenen auf Anfrage gelöscht werden.


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