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Datenschutzhinweise
Wenn bei einem Hackerangriff persönliche Daten betroffen sind, muss in der Regel die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 33 DSGVO informiert werden.
Ob und wann ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich ist, beschäftigt viele Unternehmen nahezu täglich.
Bei Datenverlust oder unbefugtem Zugriff ist schnelles Handeln gefragt, da die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde oft innerhalb von 72 Stunden informiert werden muss.
Unerlaubte Werbeanrufe sind nicht nur lästig für die Verbraucher, sie verstoßen auch deutlich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die EU hat mit der KI-Verordnung (KI-VO) eine Vorreiterrolle in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) übernommen. Sie betrifft nahezu alle, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, darunter Unternehmen, Freiberufler, Behörden und in manchen Fällen auch Privatpersonen.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2024, Rs. C-21/23) erlaubt es nun auch Marktbegleitern, Datenschutzverstöße gemäß dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu verfolgen.