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Impressum
Datenschutzhinweise
Neben dem Impressum muss jede Website eines Unternehmens auch über Datenschutzhinweise verfügen. Diese Pflicht galt bereits vor der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Viele Unternehmen und Institutionen setzen für Informations- und Kommunikationszwecke Videos auf ihren Webseiten ein. Im November 2022 wurde eine neue Handreichung zur Einbindung von Videos in eigenen Webseiten vom ehemaligen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink veröffentlicht.
Betroffene können gemäß Art. 15 DSGVO eine Auskunft über den Inhalt und Umfang der sie betreffenden Datenverarbeitungen verlangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass eine Konkretisierung der Empfänger der Daten zwingend erforderlich ist.