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Impressum
Datenschutzhinweise
Denn ein interner Datenschutzbeauftragter ist wegen der geforderten persönlichen Zuverlässigkeit und fachlichen Kompetenz ein sehr qualifizierter Mitarbeiter, den Sie für die Aufgaben als Datenschutzbeauftragten von anderen Tätigkeiten freistellen müssten.
Denn als interner Datenschutzbeauftragter genießt Ihr Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz.
Sie sparen die Ausbildungskosten für Ihren Mitarbeiter. Denn der bestellte interne Datenschutzbeauftragte benötigt eine besondere Ausbildung im Datenschutz.
Ein externer Datenschutzbeauftragter besitzt bereits eine umfassende Ausbildung und praktische Erfahrung und damit eine hohe Kompetenz. Ein hauptberuflich tätiger Datenschutzbeauftragter wird Sie umfassender beraten.
Der externe Datenschutzbeauftragte ist nicht in Ihren Betrieb eingebunden. Er wird ohne Betriebsblindheit den Datenschutz neutral beurteilen und optimieren.
Die Verschwiegenheit des externen Datenschutzbeauftragten ist selbstverständlich und wird vertraglich geregelt. Bei Daten von Berufsgeheimnisträgern unterliegt der Datenschutzbeauftragte der Verschwiegenheit gemäß § 203 Strafgesetzbuch.
Da der interne Datenschutzbeauftragte besondere gesetzlich definierte Rechte hat, sind die tatsächlichen Kosten für dessen Ausbildung und Arbeitszeit und damit der reale Ausfall des Mitarbeiters nicht vorhersehbar.
Bei einem externen Datenschutzbeauftragten werden Aufgaben, Zeiten und Honorare vertraglich geregelt.