Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten
Kein Freistellen von qualifizierten Mitarbeitern
Denn ein interner Datenschutzbeauftragter ist wegen der geforderten
persönlichen Zuverlässigkeit und fachlichen Kompetenz ein sehr qualifizierter
Mitarbeiter, den Sie für die Aufgaben als Datenschutzbeauftragten von anderen
Tätigkeiten freistellen müssten.
Kein besonderer Kündigungsschutz
Denn als interner Datenschutzbeauftragter genießt Ihr Mitarbeiter einen
besonderen Kündigungsschutz.
Keine Ausbildungskosten
Sie sparen die Ausbildungskosten für Ihren Mitarbeiter. Denn der bestellte interne Datenschutzbeauftragte benötigt eine besondere Ausbildung im
Datenschutz.
Umfassende Kompetenz
Ein externer Datenschutzbeauftragter besitzt bereits eine umfassende
Ausbildung und praktische Erfahrung und damit eine hohe Kompetenz. Ein
hauptberuflich tätiger Datenschutzbeauftragter wird Sie umfassender beraten.
Unabhängigkeit
Der externe Datenschutzbeauftragte ist nicht in Ihren Betrieb eingebunden. Er
wird ohne Betriebsblindheit den Datenschutz neutral beurteilen und optimieren.
Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheit des externen Datenschutzbeauftragten ist selbstverständlich und wird vertraglich geregelt. Bei Daten von Berufsgeheimnisträgern unterliegt der Datenschutzbeauftragte der Verschwiegenheit gemäß § 203 Strafgesetzbuch.
Kalkulierbare Kosten
Da der interne Datenschutzbeauftragte besondere gesetzlich definierte Rechte
hat, sind die tatsächlichen Kosten für dessen Ausbildung und Arbeitszeit und
damit der reale Ausfall des Mitarbeiters nicht vorhersehbar.
Bei einem externen Datenschutzbeauftragten werden Aufgaben, Zeiten und
Honorare vertraglich geregelt.