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Kein Zugriff auf verschlüsselte Daten

08/07/2020

Um personenbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen, können eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen angewandt werden. Eine wichtige technische Maßnahme zur Minimierung der Risiken eines Zugriffs auf Datenträger und E-Mails ist die Verschlüsselung. Darunter versteht man ein festgelegtes Verfahren der Informationssicherheit, das Klartext in unverständlichen, verschlüsselten Text umwandelt. Zum Lesen wird mit dem passenden Schlüssel wieder der Ursprungstext hergestellt. Da der Inhalt ohne den Schlüssel nicht lesbar ist, wird er für unbefugte Dritte wertlos.

Durch eine Verschlüsselung können E-Mails und andere zum Versand bestimmte Daten geschützt werden, aber auch ganze Festplatten, Laptops und andere Datenträger lassen sich verschlüsseln. Daher ist das Verfahren gut für den Transport von Daten geeignet, beispielsweise, wenn Laptops oder USB-Sticks auf Dienstreisen mitgeführt werden. Die Daten sind so abgesichert und auch bei Verlust der Hardware vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt.

Selbst bei Verlust keine Verletzung von Datenschutzpflichten

Die Gefahr eines unbefugten Zugriffs auf die Daten kann so minimiert werden, und die Vertraulichkeit bleibt gewahrt. Auf diese Weise können die Datenschutzvorgaben selbst dann erfüllt werden, wenn der Laptop abhandengekommen ist. Durch die Verschlüsselung ist nämlich gewährleistet, dass trotz des Datenverlustes die Daten dennoch nicht in fremde Hände kommen können. Ein hohes Bußgeld wegen Verletzung von Datenschutzpflichten kann damit vermieden werden. Senden Sie daher keine geheimhaltungsbedürftigen Anhänge in E-Mails ohne gesonderte Verschlüsselung. Dienstliche E-Mails sollten zudem nur vom betrieblichen E-Mail-Server aus verschickt werden. Dort sollte die Verschlüsselung bereits voreingestellt sein. Bei Dienstreisen achten Sie darauf, dass die Verschlüsselung auf Ihrem Laptop immer aktiv ist. Dann ist auch der Datenschutz auf bestmögliche Weise sichergestellt.


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