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Keine Werbeanrufe ohne Einwilligung – 250.000 Euro Bußgeld

27/02/2025

Unerlaubte Werbeanrufe sind nicht nur lästig für die Verbraucher, sie verstoßen auch deutlich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). 
Die Datenschutzbehörden gehen hier konsequent vor: Sky Deutschland musste bereits 2019 eine Strafe von 250.000 Euro zahlen, weil das Unternehmen Kunden ohne vorherige Zustimmung anrief. Mehrere Beschwerden führten zu einer Untersuchung, bei der sich herausstellte: Sky konnte nicht belegen, dass die angerufenen Personen tatsächlich eingewilligt hatten.

Was ist das Problem?

Laut DSGVO und UWG dürfen Unternehmen nur dann zu Werbezwecken anrufen, wenn:

  • Eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen vorliegt,
  • die Zustimmung dokumentiert und jederzeit nachweisbar ist und
  • ein Widerruf jederzeit möglich ist und sofort umgesetzt wird.

Welche Konsequenzen hat das für Unternehmen?

Wer auf Telefonmarketing setzt, muss sicherstellen, dass alle Anrufe DSGVO- und UWG-konform sind. Fehlende oder unzureichend dokumentierte Einwilligungen können teuer werden. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Bußgeldern mit diesen Maßnahmen:

  • Klare Prozesse für Einwilligungen einführen – egal ob per Online-Formular oder schriftlich, jede Zustimmung muss nachweisbar sein.
  • Einwilligungen und Widerrufe ordentlich verwalten – wer seine Zustimmung zurückzieht, darf nicht mehr kontaktiert werden.
  • Vertrieb und Marketing schulen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
  • Regelmäßige Datenschutz-Audits durchführen, um die Einhaltung sicherzustellen.

Fazit: Werbeanrufe nur mit klarer Zustimmung

Telefonmarketing ohne Einwilligung verstößt gegen die DSGVO und kann nicht nur hohe Strafen, sondern auch erheblichen Reputationsverlust zur Folge haben. Überprüfen Sie jetzt Ihre Prozesse und stellen Sie sicher, dass Ihr Telefonmarketing rechtssicher ist – bevor Beschwerden und Bußgelder drohen.


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