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Datenschutzhinweise
Wir haben weniger als ein Jahr Zeit, bis die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ab dem 25. Mai 2018 in Ihrem Unternehmen angewendet werden muss.
Die Aufsichtsbehörden haben dieses Datum im Blick! Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat bereits an 150 bayrische Unternehmen Prüffragebögen verschickt. Die Fragen zielen auf die konkrete Umsetzung von Maßnahmen, die aufgrund der gesetzlichen Änderungen nach der DS-GVO erfolgen müssen.
Alle Unternehmen sollten die knapp werdende Zeit aktiv nutzen. Doch gerade für kleinere Unternehmen stellen sich die Fragen: Was ist konkret zu ändern? Wie organisiere ich die Umsetzung im Unternehmen?
Besonders schwierig wird es für Betriebe, die keinen Datenschutzbeauftragten aufgrund ihrer Betriebsgröße bestellt haben. Kaum eine Geschäftsleitung hat die Zeit, sich in die komplexe Materie des neuen Datenschutzrechts einzuarbeiten. In der Regel haben Unternehmen dieser Größe auch keine juristische Abteilung die sich um die Datenschutz-Compliance kümmert. Anderseits erhöhen sich das Haftungsrisiko und die Gefahr von existenzbedrohenden Bußgeldern enorm.
Eine Geschäftsleitung, die das Thema Datenschutz ignoriert, handelt grob fahrlässig. Daher ist gerade für kleinere Unternehmen ggf. sinnvoll, freiwillig einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder durch Unternehmensberatung die notwendige Fachkunde einzukaufen.
Diese Aufzählung enthält nur die dringendsten Aufgaben. Es werden in jedem Unternehmen noch weitere Umsetzungen erfolgen müssen. Bei der Fülle der Aufgaben sollte jede Geschäftsleitung die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung jetzt in Angriff nehmen, denn die Zeit bis zum 25.Mai 2018 ist knapp.
Für Unternehmen, die das Bundesdatenschutzgesetz noch nicht angewendet haben, ist es höchste Zeit, die innerbetrieblichen Prozesse zu analysieren und die Anforderungen des gesetzlichen Datenschutzes umzusetzen.
Für diese Herausforderungen stehe ich Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter oder beratend zur Verfügung.