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Datenschutzhinweise
Es gibt viele verschiedene Tools, bei denen uns die KI begegnet: Chatbots, Text- und Bildgeneratoren oder Auswertungstools bieten viele Vorteile, aber sie bringen auch Herausforderungen für den Datenschutz mit sich.
Auch der Einsatz von KI-Anwendungen im Unternehmen kann eine Verarbeitungstätigkeit sein, die nach der DSGVO zu dokumentieren ist.
In der heutigen mobilen Gesellschaft sind Mobile Office und Geschäftsreisen für viele Unternehmen unverzichtbar. Der Datenschutz spielt dabei eine entscheidende Rolle, denn sowohl Unternehmensdaten als auch personenbezogene Daten können gefährdet sein. Um den Schutz dieser Daten zu gewährleisten, sollten sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte einige wichtige Aspekte berücksichtigen.
Die Weiterleitung von beruflichen E-Mails an eine privat genutzte E-Mail-Adresse stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar – und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Oberlandesgericht München (Az.: 7 U 351/23 e, Urteil vom 31. Juli 2024) entschieden.
Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich die Anforderungen an den rechtmäßigen Versand von Newslettern erheblich verändert. Unternehmen müssen nun strenge Richtlinien einhalten, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und hohe Bußgelder zu vermeiden.
Webseiten sind für alle Unternehmen ein wichtiger Bestandteil Ihrer Werbung. Eine persönlich gestaltete Webseite mit ansprechenden Fotos der Mitarbeiter*innen kann einen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Bei der Erstellung und Veröffentlichung von Mitarbeiter*innen-Fotos ist allerdings datenschutzrechtlich einiges zu beachten.
Die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) ist ein entscheidender Bestandteil jeder Datenschutzstrategie. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass ein angemessenes Sicherheitsniveau für die Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet ist. Diese Dokumentation umfasst alle Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten zu schützen.
Seit Inkrafttreten der DSGVO drohen Unternehmen bei Datenschutzverstößen Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Geschädigte Personen haben zudem Anspruch auf Schadensersatz. Üblicherweise haftet das Unternehmen, doch in Fällen von einem "Exzess" können auch Beschäftigte selbst zur Verantwortung gezogen werden.
Der deutsche Gesetzgeber hat entsprechend dem europäischen Digital Services Act (DSA) einige Änderungen vorgenommen: Das TMG wird damit zum Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und das TTDSG zum Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Auch wenn Datenschutz im Unternehmen geachtet und gelebt wird, Datenschutzpannen können immer wieder passieren. Wenn Sie als Beschäftigter eine Datenschutzpanne bemerken oder verursachen, ist es wichtig, angemessen und schnell zu reagieren, um den Schaden zu minimieren und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Im Datenschutz sind Schulungen für Beschäftigte von entscheidender Bedeutung. Sie sind ein Mittel, um das Bewusstsein für die Bedeutung des Themas zu schärfen und sicherzustellen, dass Beschäftigte die gesetzlichen Anforderungen und internen Richtlinien verstehen und einhalten.
Der Einsatz eines Cookie Consent Management Tools und damit verbunden eines Cookie-Banners auf einer Webseite, die Cookies verwendet, ist wesentlich für die Erfüllung der rechtlichen Vorschriften. Denn mit Einführung der DSGVO 2018 und spätestens seit Inkrafttreten des TTDSG in 2021 sind die Anforderungen an die Cookie-Einwilligungen zu erfüllen.